Interaktions-, Selbst- und Sachbezug

Aus Glossar der Bildphilosophie
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Unterpunkt zu: Zeichentheorien: Übersicht


Besondere Teilhandlungen beim Zeichen­gebrauch

Da der Gebrauch eines Zeichens eine spezielle Form der kommu­nika­tiven Inter­aktion ist, lassen sich beson­ders rele­vante Aspek­te (im Sinne von notwen­digen Teil­handlun­gen) ableiten. Jede kommu­nika­tive Inter­aktion muss einer­seits Aspekte aufwei­sen, die ihr als eine Art von Inter­aktion zukommen. Im Wesent­lichen handelt es sich dabei also um die An­teile der jewei­ligen Hand­lungssche­mata, die allen Inter­aktio­nen zukommen, wie die beiden Rollen ‘Sender’ und ‘Empfän­ger’ und ganz gene­rell die Gerich­tetheit des Zeichens vom Sender an den Empfän­ger sowie der Typ der Inter­aktion. Dieser Inter­aktions­bezug der kommu­nika­tiven Inter­aktion äußert sich insbe­sondere darin, dass, wer ein Zeichen benutzt, sich damit immer an jemanden richtet, um etwas zu errei­chen. Die Hand­lungs­­­kompo­nenten, in denen der Inter­aktions­bezug vermittelt wird, sind die Illo­kutio­nen.

Andererseits kommen einer Zeichen­hand­lung notwen­diger­weise Aspek­te als einer kommu­nika­tiven Inter­aktion zu, wozu insbe­sondere die Selbst­präsen­tation gehört. Wer ein Zeichen benutzt, adres­siert nicht nur einen Empfän­ger; er muss sich dabei auch in beson­derer Weise auf sich selbst, auf seinen Körper und dessen Umge­bung, in der die Zeichen­handlung statt­findet, bezie­hen. Die Hand­lungskom­ponen­ten, in denen dieser Selbst­bezug der kommu­nika­tiven Inter­aktion vermit­telt wird, bestim­men unter anderem ihre Moda­lität.

Die im Selbstbezug vorgeführte Befind­lich­keit des Senders kann sich schließ­lich mit dem Gebrauch von Zeichen zur Wendung des Senders hin auf einen (auch fik­tiven) Sach­verhalt oder Gegen­stand aus­diffe­renzie­ren: Dieser Sach­verhalt, jener Gegen­stand werden dann durch das Zeichen darge­stellt. Mit der Benut­zung des Zeichens kann also Bezug genom­men werden auf einen bestimm­ten Sach­verhalt, auf den der Sender die Auf­merk­sam­keit des Empfän­gers richten möchte. Propo­sitio­nen bilden die Hand­lungs­kompo­nenten, die den Sach­bezug einer Zeichen­handlung vermit­teln. [1]


Interaktions-, Selbst- und Sach­be­zug bei der Bild­ver­wen­dung

Das Problem der möglichen Inter­aktions­bezüge von Bildver­wendun­gen wird im Einzel­nen in der Bild­pragma­tik verhan­delt (⊳ insbe­sonde­re Refe­renz, Deno­tation, Exemp­lifi­kation). Auf einer gene­rellen Ebene betrifft das auch die Frage, ob es mög­lich ist, eine grund­legende illo­kutio­näre Funktion des Bild­gebrauchs zu be­stimmen, auf der alle ande­ren Nutzun­gen beru­hen. In welchem Ver­hältnis steht diese dann insbe­sondere zum Be­haupten (⊳ auch Kontext­bildung)?

Wie bei allen Zeichenhand­lungen kann der Inter­aktions­bezug auch beim Bild­gebrauch durch Inter­nali­sierung der jewei­ligen Inter­aktions­partner modi­fiziert werden: Der Bild­nutzer kann beide Rollen gleich­zeitig über­nehmen und sich selbst einen Bild­träger als Bild präsen­tieren. Tatsäch­lich über­trifft die Anzahl solcher mono­logischen Ver­wendungs­weisen die der echt dia­logischen Bild­kommu­nika­tionen bei weitem (⊳ auch Bild­rezep­tion als Kommu­nika­tions­prozess).

Der Selbstbezug der Bild­verwen­dung hängt weni­ger von der Unter­scheidung in Produ­zent oder Rezi­pient ab, wie man zunächst ver­muten könnte, als viel­mehr vom Bild­typ:

  • Bei gegenständlich darstellen­den Bildern lässt sich der Selbst­bezug um­schreiben als: ‘sich einem ande­ren (oder sich selbst in der Rolle eines ande­ren) gegen­über dar­stellen als jemand, der aktuell etwas sieht, von dem er weiß, dass es nicht tat­säch­lich anwe­send ist’. Offen­sicht­lich sind hierbei der osten­tative Sinn des Zeigens (‘sich einem ande­ren – oder sich selbst in der Rolle eines ande­ren – gegen­über dar­stellen als jemand’) und der deik­tische Sinn des Zeigens (‘jeman­dem – oder sich selbst in der Rolle eines ande­ren – etwas wahr­zuneh­men geben’ auf ganz spezi­fische Weise mit­einan­der verkop­pelt: ⊳ Inter­aktion und Kommu­nika­tion). Diese Charak­teri­sierung des Selbst­bezugs bei der Bild­verwen­dung muss gleicher­maßen für den Bild­produ­zenten und den Bild­rezi­pienten gelten, da das Um­gehen mit einem Bild­träger nur dann ein Bild­handeln sein kann, wenn es mit einem solchen Selbst­bezug des Handeln­den verbun­den ist.
  • Für die metaphorisch darstellen­den Bilder (⊳ Struktur­bilder) gilt: ‘sich einem ande­ren (oder sich selbst in der Rolle eines ande­ren) gegen­über dar­stellen als jemand, der aktuell etwas sieht, von dem er weiß, dass es an sich nicht sicht­bar ist’ (⊳ auch Seman­tik logi­scher Bilder).[2]

Zum Sachbezug von Bildverwendungen muss man zunächst fragen: Haben Bilder überhaupt Sachbezug? Wenn ja: Wie erreichen sie ihn? Ausführungen zu diesen vorwiegend bildsemantischen Fragen sind in den Artikel zu den Schlagworten Proposition, Prädikation und Nomination zu finden.


Wahrhaftigkeit und Wahrheit

Mit der Aufteilung in Interaktions-, Selbst- und Sachbezug einer Zeichenhandlung werden zwei wichtige Eigenschaften definierbar: Während Wahrhaftigkeit mit Interaktions- und Selbstbezug verbunden ist und das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Absicht, die der Sender mit der Zeichenverwendung verfolgt und der ostentativ gezeigten Intention beurteilt, ist Wahrheit eine Bewertung des Sachbezugs: Der Sachbezug einer Zeichenhandlung kann mit den entsprechenden Tatsachen übereinstimmen oder nicht. Da Wahrhaftigkeit nicht vom Sachbezug abhängt, ist sie für alle kommunikativen Interaktionen und damit auch für den Bildgebrauch definiert.

Solange hingegen nicht klar ist, ob mit jeder Bildverwendung auch ein Sachbezug vollzogen wird, bleibt die Rede von der Wahrheit eines Bildes bestenfalls metaphorisch. Nur für propositionale Bildtheorien kann der Wahrheitsbegriff unmittelbar angewendet werden. Für rein prädikative oder nominatorische Theorien des Sachbezugs bei Bildern führt die prinzipielle Unvollständigkeit von Prädikation bzw. Nomination dazu, dass Bilder nicht unmittelbar wahr oder falsch sein können, sondern erst im Verwendungs­­­­zusammenhang um die fehlenden Komponenten zu einer Proposition ergänzt werden müssen. In modalen Bildtheorien liefert der Bildgebrauch hingegen gerade den Kontext, auf den bezogen Propositionen wahr oder falsch sein können; auf Bilder selbst ist der Wahrheitsbegriff dann nicht anwendbar. Asemiotische Bildtheorien müssen schließlich einen vom zeichentheoretischen Wahrheitsbegriff gänzlich unabhängigen Wahrheitsbegriff anbieten, sofern dieser Aspekt überhaupt betrachtet wird.[3]


Anmerkungen
  1. ↑ Eine stark ver­ein­fach­te Fas­sung der drei As­pek­te fin­det sich im so­ge­nann­ten „Or­ga­non-Mo­dell“ (vgl. [Bühler 1933a]Bühler, Karl (1933): Axiomatik der Sprachwissenschaften. Klostermann, Frankfurt/M.
    : S. 28f.). Der In­ter­ak­tions­be­zug wird da­bei ver­kürzt auf den As­pekt des Appells: das, was der Sen­der beim Emp­fän­ger be­wir­ken will. Der Selbst­be­zug geht über in den As­pekt des Aus­drucks: die Art und Wei­se, wie der Sen­der sich prä­sen­tiert. Der Sach­be­zug schließ­lich er­scheint in Form des As­pekts der Dar­stel­lung: das, wo­rauf mit dem Zei­chen (ver­mit­tels des Selbst­be­zugs) hin­ge­wie­sen wird. Zu den drei As­pek­ten, die auch bei George H. Mead aus­führ­lich dis­ku­tiert wer­den, vgl. [Ros 1984a]Ros, Arno (1984): Sach-, Selbst- und Fremdbezug in elementaren sprachlichen Handlungen. Zur Sprachtheorie G. H. Meads. In: Oehler, K. (Hg.), Zeichen und Realität. Stauffenburg, Tübingen.
    .
  2. ↑ Hier deu­tet sich be­reits an, dass die Struk­tur­bil­der als all­ge­mei­ne­re Bild­klas­se be­grif­fen wer­den kön­nen, die die ge­gen­ständ­lich dar­stel­len­den Bil­der als Spe­zi­al­fall ein­schließen. Denn et­was, das nicht an­we­send ist, kann of­fen­sicht­lich auch nicht ge­se­hen wer­den, selbst wenn es an sich vi­su­ell wahr­nehm­bar ist. Als all­ge­mei­ne For­mu­lie­rung er­gibt sich da­her für den Selbst­be­zug bei Bild­ge­brauch: ‘Sich ei­nem an­de­ren (oder sich selbst in der Rol­le ei­nes an­de­ren) ge­gen­ü­ber dar­stel­len als je­mand, der ak­tu­ell et­was sieht, von dem er weiß, dass es – im ak­tu­el­len Kon­text o­der ge­ne­rell – nicht sicht­bar ist’.
    Die nicht in die bei­den er­wähn­ten Klas­sen fal­len­den Bil­der müs­sen re­fle­xiv ge­brauch­te Bil­der mit de­fi­zien­ter Dar­stel­lungs­funk­tion sein (⊳ auch Se­man­tik un­ge­gen­ständ­li­cher Bil­der).
  3. ↑ Auch das Schlagwort Authentizität gehört in diesen Zusammenhang.
Literatur
[Bühler 1933a]Bühler, Karl (1933): Axiomatik der Sprachwissenschaften. Klostermann, Frankfurt/M.[Ros 1984a]Ros, Arno (1984): Sach-, Selbst- und Fremdbezug in elementaren sprachlichen Handlungen. Zur Sprachtheorie G. H. Meads. In: Oehler, K. (Hg.), Zeichen und Realität. Stauffenburg, Tübingen.

Verantwortlich:

Lektorat:

Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra, Marcel Lemmes und Emilia Didier — (Hinweis)