Exkurs:Verifikationsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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:*Ein Sonderfall tritt bei Lokationsangaben ein: Wird durch die Prädikation ein Gegenstand ''lokalisiert'', dann sucht man gemeinhin nicht zunächst den Gegenstand und prüft dann, ob er sich am prädizierten Ort befindet; vielmehr sucht man den angegebenen Ort auf und prüft, ob sich der gemeinte konkrete Gegenstand dort befindet. Diese ''Verifikationsumkehr'' hängt mit der Bedeutung der Raumangaben für die [[Kontextbildung]] zusammen (vgl. <bib id='Tugendhat 1976a'></bib>: V. ??).<ref>Genauer: Da konkrete Propositionen dadurch bestimmt sind, dass man sich mit ihnen auf'' raumzeitlich verortete'' Gegenstände bezieht, tritt die Verifikationsumkehr gerade bei der Zuschreibung der für diese Art von Gegenständen charakteristischen Eigenschaft auf.</ref> | :*Ein Sonderfall tritt bei Lokationsangaben ein: Wird durch die Prädikation ein Gegenstand ''lokalisiert'', dann sucht man gemeinhin nicht zunächst den Gegenstand und prüft dann, ob er sich am prädizierten Ort befindet; vielmehr sucht man den angegebenen Ort auf und prüft, ob sich der gemeinte konkrete Gegenstand dort befindet. Diese ''Verifikationsumkehr'' hängt mit der Bedeutung der Raumangaben für die [[Kontextbildung]] zusammen (vgl. <bib id='Tugendhat 1976a'></bib>: V. ??).<ref>Genauer: Da konkrete Propositionen dadurch bestimmt sind, dass man sich mit ihnen auf'' raumzeitlich verortete'' Gegenstände bezieht, tritt die Verifikationsumkehr gerade bei der Zuschreibung der für diese Art von Gegenständen charakteristischen Eigenschaft auf.</ref> | ||
*Ein allgemeines ''logisches'' Verifikationsverfahren kann für die singulären konkreten Propositionen zum Zuge kommen, wenn der Zielkontext nicht zur aktuellen Verhaltensituation, in der allein das empirische Verifikationsverfahren wirksam wäre, gemacht werden kann: Hierbei wird allein durch logisches Schließen die Verträglichkeit der Proposition mit dem Wissen über jenen Kontext getestet (vgl. hierzu [[Prädikation#Begriffe, begriffliche Argumente und logisches Schließen]]). Hier liegt daher ein ''kohärenztheoretischer'' Wahrheitsbegriff zugunde. | *Ein allgemeines ''logisches'' Verifikationsverfahren kann für die singulären konkreten Propositionen zum Zuge kommen, wenn der Zielkontext nicht zur aktuellen Verhaltensituation, in der allein das empirische Verifikationsverfahren wirksam wäre, gemacht werden kann: Hierbei wird allein durch logisches Schließen die Verträglichkeit der Proposition mit dem Wissen über jenen Kontext getestet (vgl. hierzu [[Prädikation#Begriffe, begriffliche Argumente und logisches Schließen|Prädikation: Begriffe, begriffliche Argumente und logisches Schließen]]). Hier liegt daher ein ''kohärenztheoretischer'' Wahrheitsbegriff zugunde. | ||
Version vom 29. Juni 2013, 10:23 Uhr
Exkurs zu: Modalität, Proposition
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Die Wahrheit einer Proposition kann nur relativ zu dem gemeinten Kontext angegeben werden. Bei einer singulären konkreten Proposition ergibt sich Wahrheit (und Falschheit) aus dem Verhältnis zwischen dem behaupteten Sachverhalt und den Tatsachen in dem gemeinten Kontext. Dabei muss unterschieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaupteten Sachverhalts in dem Kontext empirisch zu überprüfen, oder ob direkter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein logischer Abgleich mit dem Vorwissen gelingt.[1]
Verifikationsverfahren für singuläre konkrete Propositionen
Verifikationsverfahren für andere Arten von PropositionenBei den anderen Typen von Propositionen wird Wahrheit auf verschiedene Weisen auf die Basisform der singulären konkreten Propositionen zurück bezogen:[3]
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Anmerkungen
Literatur
[Ros 1999a]Ros, Arno (1999): Was ist Philosophie?. In: Raatzsch, R. (Hg.), Philosophieren über Philosophie. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig.[Tugendhat 1976a]Tugendhat, Ernst (1976): Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie. Suhrkamp, Frankfurt/M. Verantwortlich: Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra und Marcel Lemmes — (Hinweis) |