Evidenz, visuelle/ikonische: Unterschied zwischen den Versionen
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Baumgarten z.B. löst diese Fragen, indem er intel­lektuel­le Erkennt­nis und einleuch­tende Anschau­ung in zwei Evidenz­begriffen fasst, die für unter­schied­liche Grade von Gewiss­heit stehen sollen. Er spricht von Evi­denz als über­zeugen­der Gewiss­heit einer­seits, d.i. intel­lektuel­le Gewiss­heit, und von über­reden­der Gewiss­heit ande­rerseits, d.i. ästhe­tisch-anschau­liche Gewiss­heit. Beide Weisen der Evi­denz befin­den sich lt. Baum­garten in einem Spannungs­verhältnis. Dieser „termi­nolo­gischen Spannung im Gebrauch des Wortes Evidenz“, die sich aus dem Ver­hältnis von Philo­sophie und Retho­rik (aus Letzte­rer stammt der Begriff der Evi­denz ursprüng­lich) er­gebe, „soll ein Raum der Entfal­tung gege­ben werden“ (<bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 30). | Baumgarten z.B. löst diese Fragen, indem er intel­lektuel­le Erkennt­nis und einleuch­tende Anschau­ung in zwei Evidenz­begriffen fasst, die für unter­schied­liche Grade von Gewiss­heit stehen sollen. Er spricht von Evi­denz als über­zeugen­der Gewiss­heit einer­seits, d.i. intel­lektuel­le Gewiss­heit, und von über­reden­der Gewiss­heit ande­rerseits, d.i. ästhe­tisch-anschau­liche Gewiss­heit. Beide Weisen der Evi­denz befin­den sich lt. Baum­garten in einem Spannungs­verhältnis. Dieser „termi­nolo­gischen Spannung im Gebrauch des Wortes Evidenz“, die sich aus dem Ver­hältnis von Philo­sophie und Retho­rik (aus Letzte­rer stammt der Begriff der Evi­denz ursprüng­lich) er­gebe, „soll ein Raum der Entfal­tung gege­ben werden“ (<bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 30). | ||
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Das Subjekt kommt im 17. | Das Subjekt kommt im 17. Jahr­hundert in einer neuen Weise ins Spiel, wenn ganz beson­ders auf sein inne­res Erle­ben im Wahr­nehmungs­prozess geschaut wird. Seither ist Evi­denz nicht mehr nur das Offen­kundi­ge selbst, sondern sie wird viel­mehr auch als subjek­tiver Bewusst­seinszu­stand aufge­fasst, in dem etwas offen­kundig ist (vgl. <bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 28, vgl. <bib id='Locke 1975a'></bib>: S. 591-594). So fallen bei Franz Brenta­no im 19. Jahr­hundert Wahr­heit und Evi­denz sogar voll­ständig zusam­men im Sinne der Bestim­mung einer völli­gen emo­tiona­len Zustim­mung des Subjekts (<bib id='Brentano 1930a'></bib>: S. 137-150). | ||
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Edmund Husserl, auf den sich auch | Edmund Husserl, auf den sich auch aktuel­le Versu­che der Bestim­mung von Evi­denz bezie­hen (vgl. z.B. Boehm und Siegmund), setzt Wahrheit und Evi­denz nicht mehr in eins, sondern bestimmt Evi­denz als erfül­lte Inten­tiona­lität. Dem Anschau­ungser­lebnis wird damit von Husserl eine Gerich­tetheit attes­tiert, die immer schon mit einer Sinnun­terstel­lung verknüpft ist (<bib id='Husserl 1993a'></bib>: S. 8-127). In Bezug auf (äuße­re) Bilder stellt Husserl fest: „Das Bild … bezieht sich auf die Sache durch Ähn­lich­keit“ (<bib id='Husserl 1993a'></bib>: S. 54). | ||
Version vom 26. April 2013, 11:43 Uhr
Unterpunkt zu: Grundbegriffe der Bildlichkeit
Evidenz im AllgemeinenDie Bestimmung von Evidenz (Offenkundigkeit, unmittelbares Einleuchten, Augenscheinlichkeit, Richtigkeit, auch Wahrheit) im Rahmen eines bildphilosophischen Begriffsverständnisses trifft nur einen Ausschnitt aus dem Gebrauch und der Geschichte des Begriffs. Denn Evidenz im Allgemeinen ist „einerseits dem auffassenden Subjekt, andererseits der objektiven Verbindlichkeit des Aufgefaßten, einerseits dem Urteilserlebnis und dem Akt des Zustimmens („assensus evidens“), andererseits dem Urteilsinhalt zugeordnet worden und weist insofern … eine Ambivalenz auf …“ ([Halbfass 1972a]Halbfass, Wilhelm (1972): Evidenz. In: Gründer, K. & Ritter, J. (Hg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 2. Schwabe Verlag, Basel.
Visuelle/ikonische Evidenz als ein SonderfallWill man angeben, was ikonische Evidenz ist, so ist es erforderlich zu bestimmen, welcher Status der Präsenz der Anschauung gegenüber intellektueller Erkenntnis oder als Ermöglichung dieser zukommt bzw. in welcher anderen Art und Weise beide zusammenhängen. Baumgarten z.B. löst diese Fragen, indem er intellektuelle Erkenntnis und einleuchtende Anschauung in zwei Evidenzbegriffen fasst, die für unterschiedliche Grade von Gewissheit stehen sollen. Er spricht von Evidenz als überzeugender Gewissheit einerseits, d.i. intellektuelle Gewissheit, und von überredender Gewissheit andererseits, d.i. ästhetisch-anschauliche Gewissheit. Beide Weisen der Evidenz befinden sich lt. Baumgarten in einem Spannungsverhältnis. Dieser „terminologischen Spannung im Gebrauch des Wortes Evidenz“, die sich aus dem Verhältnis von Philosophie und Rethorik (aus Letzterer stammt der Begriff der Evidenz ursprünglich) ergebe, „soll ein Raum der Entfaltung gegeben werden“ ([Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld. Das Subjekt kommt im 17. Jahrhundert in einer neuen Weise ins Spiel, wenn ganz besonders auf sein inneres Erleben im Wahrnehmungsprozess geschaut wird. Seither ist Evidenz nicht mehr nur das Offenkundige selbst, sondern sie wird vielmehr auch als subjektiver Bewusstseinszustand aufgefasst, in dem etwas offenkundig ist (vgl. [Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld. Edmund Husserl, auf den sich auch aktuelle Versuche der Bestimmung von Evidenz beziehen (vgl. z.B. Boehm und Siegmund), setzt Wahrheit und Evidenz nicht mehr in eins, sondern bestimmt Evidenz als erfüllte Intentionalität. Dem Anschauungserlebnis wird damit von Husserl eine Gerichtetheit attestiert, die immer schon mit einer Sinnunterstellung verknüpft ist ([Husserl 1993a]Husserl, Edmund (1993): Logische Untersuchungen. Elemente einer phänomenologischen Aufklärung der Erkenntnis. Max Niemeyer, Tübingen.
Evidenz und BildhaftigkeitAmbivalenzen wie die eingangs genannten spiegeln sich in Versuchen wider, Evidenz konkret als einen bildtheoretischen Begriff zu fassen. Lessing vertritt die Ansicht, sie sei eine Eigenschaft, die man besonders von Bildern erwarte, und verbindet somit Evidenz mit Bildhaftigkeit schlechthin. Er beansprucht diese allerdings nicht nur für die gemalten, sondern mehr noch für die poetischen Bilder. Das „Material … [wird] zum (ästhetischen) Begriff des Bildes“ ([Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld. Einen weiteren Versuch, Evidenz als Bildhaftigkeit zu lesen, unternimmt Gottfried Boehm, der sie mit Sichtbarkeit verbindet. Aus der Sichtbarkeit, die in einem starken Sinne, nämlich als Einleuchten aufgefasst wird, lässt sich allerding noch nicht (wie Boehm es versucht) auf die Kategorie der Bilder schließen, denn sichtbar sind zunächst nicht nur Bilder, sondern vieles mehr. „Wie läßt sich die Struktur der Evidenz aus der Sphäre der Wahrnehmung in die des Bildes übertragen? Die ikonische Darstellung und ihre Logik … lassen sich auf die Logik der Wahrnehmung zurückbeziehen“ ([Boehm 2008a]Boehm, Gottfried (2008): Augenmaß. Zur Genese der ikonischen Evidenz. In: Boehm, G. & Mersmann, B. & Spies, Ch. (Hg.), Movens Bild. Zwischen Evidenz und Affekt. Fink, München.
Weitere BegriffsvariantenDie Weite des Evidenzbegriffs und damit die Variationsbreite möglicher Konzeptualisierungen der Bildlichkeit als innerer Anschauung im Verhältnis zu Sprache und Begriff zeigt sich auch daran, dass Evidenz z.B. als „überkomplexe Zeichenfülle“ verstanden wird, die „jenseits der Mangellogik des Begriffs“ angesiedelt sei ([Pfotenhauer et al. 2005a]Pfotenhauer, Helmut; Riedel, Wolfgang & Schneider, Sabine (Hg.) (2005): Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Königshausen & Neumann, Würzburg.
Differenz von Evidenz und Wahrheit / Fall fehlender Autorschaft von BildernIm Gegensatz zur Abwesenheit von sprachlich verfasster Reflexivität ist Evidenz als eine performativ erfahrbare Eigenschaft des Augenscheinlichwerdens von etwas als etwas aufzufassen, bei der Sinn bzw. Bedeutung mit den materialen Eigenschaften und dem Phänomen des Wahrgenommenen verschränkt bleibt. Dass Kunstwerke nicht nur etwas evident machen, sondern selbst in ihrer Art, wie sie gemacht sind, evident sind – und der Bereich der Kunst kann hier als paradigmatisch betrachtet werden –, verweist auf die Differenz von Evidenz und Wahrheit. Evidenz ist nicht wie Wahrheit sprachlicher Aussagen an Geltungsforderungen gebunden, sondern vielmehr an in der Wahrnehmung erlebte Anschauung (vgl. [[Siegmund 2007a]Siegmund, Judith (2007): Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation. Transcript, Bielefeld.
Allgemeines FazitGenerell lässt sich in Bezug auf Evidenz von einem „gründenden Verhältnis von sinnlicher Anschauung zu begrifflicher Deutung sprechen“, womit über Bilder aber noch nichts Spezifisches gesagt ist, außer dass (mit Husserl gesprochen) eine „erfüllte Intentionalität in der Wahrnehmung“ von Bildern ein konkreter Fall neben anderen ästhetischen und nichtästhetischen Wahrnehmungsvollzügen ist (vgl. [Siegmund 2007a]Siegmund, Judith (2007): Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation. Transcript, Bielefeld. |
Anmerkungen
Literatur
[Boehm 2008a]Boehm, Gottfried (2008): Augenmaß. Zur Genese der ikonischen Evidenz. In: Boehm, G. & Mersmann, B. & Spies, Ch. (Hg.), Movens Bild. Zwischen Evidenz und Affekt. Fink, München.[Brentano 1930a]Brentano, Franz (1930): Wahrheit und Evidenz. Felix Meiner, Hamburg.[Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld.[Halbfass 1972a]Halbfass, Wilhelm (1972): Evidenz. In: Gründer, K. & Ritter, J. (Hg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 2. Schwabe Verlag, Basel.[Husserl 1993a]Husserl, Edmund (1993): Logische Untersuchungen. Elemente einer phänomenologischen Aufklärung der Erkenntnis. Max Niemeyer, Tübingen.[Locke 1975a]Locke, John (1975): An Essay Concerning Human Understanding. Oxford University Press, Oxford.[Oehlschläger 2005a]Öhlschläger, Claudia (2005): Evidenz und Ereignis. Musils poetische “Momentaufnahmen” im Kontext der Moderne. In: Pfotenhauer, H.; Riedel, W. & Schneider, S. (Hg.), Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Könighshausen & Neumann, Würzburg.[Pfotenhauer et al. 2005a]Pfotenhauer, Helmut; Riedel, Wolfgang & Schneider, Sabine (Hg.) (2005): Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Königshausen & Neumann, Würzburg.[Riedel 2005a]Riedel, W. (2005): Endogene Bilder. Anthropologie und Poetik bei Gottfried Benn. In: Pfotenhauer, H.; Riedel, W. & Schneider, S. (Hg.), Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Königshausen & Neumann, Würzburg.[Siegmund 2007a]Siegmund, Judith (2007): Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation. Transcript, Bielefeld.[Sommer 1987a]Sommer, M. (1987): Evidenz im Augenblick. Eine Phänomenologie der reinen Empfindung. Suhrkamp, Frankfurt/M. Verantwortlich: Lektorat: Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra, Judith Siegmund und Marcel Lemmes — (Hinweis) |