Evidenz, visuelle/ikonische: Unterschied zwischen den Versionen
K Textersetzung - „{{GlosTab5}}↵<bibdummy>“ durch „{{GlosTab5}}“ |
|||
| (26 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<!-- "This is comment" --> | <!-- "This is comment" --> | ||
<!--Vorlage für Unterpunkte--> | <!--Vorlage für Unterpunkte--> | ||
<!--Den folgenden Header, bitte nicht verändern--> | <!--Den folgenden Header, bitte nicht verändern--> | ||
{{GlosHeader}} | {{GlosHeader}} | ||
[[Kategorie:Unterpunkt]] | [[Kategorie:Unterpunkt]] | ||
[[Kategorie:Grundbegriffe der Bildlichkeit]] | [[Kategorie:Grundbegriffe der Bildlichkeit]] | ||
Unterpunkt zu: [[Grundbegriffe der Bildlichkeit]] | Unterpunkt zu: [[Grundbegriffe der Bildlichkeit]] | ||
{{GlosTab1}} | {{GlosTab1}} | ||
{{GlossarBoxMain}} | {{GlossarBoxMain}} | ||
<!--Ab hier: eigentlicher Inhalt | <!--Header Ende--> | ||
== | <!--Ab hier: eigentlicher Inhalt--> | ||
==Evidenz im Allgemeinen== | |||
== | |||
Die Bestimmung von Evidenz (Offen­kundig­keit, unmit­telba­res Ein­leuchten, Augen­schein­lich­keit, Richtig­keit, auch Wahr­heit) im Rahmen eines bild­philo­sophi­schen Begriffs­verständ­nisses trifft nur einen Aus­schnitt aus dem Gebrauch und der Geschich­te des Begriffs. Denn Evidenz im Allge­meinen ist „einer­seits dem auffas­senden Subjekt, ande­rerseits der objek­tiven Verbind­lichkeit des Aufge­faßten, einer­seits dem Urteils­erleb­nis und dem Akt des Zu­stimmens („assen­sus evi­dens“), ande­rerseits dem Urteils­inhalt zuge­ordnet worden und weist inso­fern … eine Ambi­valenz auf …“ (<bib id='Halbfass 1972a'></bib>: S. 6199). In dieser Weite bezieht sich der Begriff auf mehr als auf inne­re und äuße­re Bilder und deren [[Bildwahrnehmung|Wahr­nehmung]]; er bezieht sich auf das Phäno­men der Gewiss­heit bzw. des Ein­leuchtens über­haupt. Die Frage nach der „evi­dentiel­len Gewiss­heit“ stellt sich „vom Wissen her“ (<bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 27), das ist wesent­lich. Der Begriffs­gebrauch ikoni­scher Evi­denz verlangt daher nach einer Klärung des Verhält­nisses von [[Anschauung|Anschau­ung]] und intel­lektu­eller Erkennt­nis, d.h. es müssen erkennt­nistheo­retische Grundsatz­fragen gestellt werden. | |||
==Visuelle/ikonische Evidenz als ein Sonder­fall== | |||
Will man angeben, was ikoni­sche Evi­denz ist, so ist es erfor­derlich zu bestim­men, welcher Status der Präsenz der Anschau­ung gegenüber intel­lektuel­ler Erkennt­nis oder als Ermög­lichung dieser zukommt bzw. in welcher ande­ren Art und Weise beide zusam­menhän­gen. | |||
: | |||
Baumgarten z.B. löst diese Fragen, indem er intel­lektuel­le Erkennt­nis und einleuch­tende Anschau­ung in zwei Evidenz­begriffen fasst, die für unter­schied­liche Grade von Gewiss­heit stehen sollen. Er spricht von Evi­denz als über­zeugen­der Gewiss­heit einer­seits, d.i. intel­lektuel­le Gewiss­heit, und von über­reden­der Gewiss­heit ande­rerseits, d.i. ästhe­tisch-anschau­liche Gewiss­heit. Beide Weisen der Evi­denz befin­den sich lt. Baum­garten in einem Spannungs­verhältnis. Dieser „termi­nolo­gischen Spannung im Gebrauch des Wortes Evidenz“, die sich aus dem Ver­hältnis von Philo­sophie und Retho­rik (aus Letzte­rer stammt der Begriff der Evi­denz ursprüng­lich) er­gebe, „soll ein Raum der Entfal­tung gege­ben werden“ (<bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 30). | |||
: | |||
Das Subjekt kommt im 17. Jahr­hundert in einer neuen Weise ins Spiel, wenn ganz beson­ders auf sein inne­res Erle­ben im Wahr­nehmungs­prozess geschaut wird. Seither ist Evi­denz nicht mehr nur das Offen­kundi­ge selbst, sondern sie wird viel­mehr auch als subjek­tiver Bewusst­seinszu­stand aufge­fasst, in dem etwas offen­kundig ist (vgl. <bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 28, vgl. <bib id='Locke 1975a'></bib>: S. 591-594). So fallen bei Franz Brenta­no im 19. Jahr­hundert Wahr­heit und Evi­denz sogar voll­ständig zusam­men im Sinne der Bestim­mung einer völli­gen emo­tiona­len Zustim­mung des Subjekts (<bib id='Brentano 1930a'></bib>: S. 137-150). | |||
: | |||
Edmund Husserl, auf den sich auch aktuel­le Versu­che der Bestim­mung von Evi­denz bezie­hen (vgl. z.B. <bib id='Boehm 2008a'></bib> und <bib id='Siegmund 2007a'></bib>), setzt Wahrheit und Evi­denz nicht mehr in eins, sondern bestimmt Evi­denz als erfül­lte Inten­tiona­lität. Dem Anschau­ungser­lebnis wird damit von Husserl eine Gerich­tetheit attes­tiert, die immer schon mit einer Sinnun­terstel­lung verknüpft ist (<bib id='Husserl 1993a'></bib>: S. 8-127). In Bezug auf (äuße­re) Bilder stellt Husserl fest: „Das Bild … bezieht sich auf die Sache durch Ähn­lich­keit“ (<bib id='Husserl 1993a'></bib>: S. 54). | |||
== | ==Evidenz und Bild­haftig­keit == | ||
Ambivalenzen wie die eingangs genann­ten spiegeln sich in Versu­chen wider, Evi­denz konkret als einen bild­theore­tischen Begriff zu fassen. Lessing vertritt die Ansicht, sie sei eine Eigen­schaft, die man beson­ders von Bildern erwar­te, und verbin­det somit Evi­denz mit Bild­haftig­keit schlecht­hin. Er bean­sprucht diese aller­dings nicht nur für die gemal­ten, sondern mehr noch für die poeti­schen Bilder. Das „Mate­rial … [wird] zum (ästhe­tischen) Begriff des Bildes“ (<bib id='Campe 2006a'></bib>: S. 38). Die erkennt­nistheo­reti­sche Schwie­rigkeit besteht hier wie in vielen Erläu­terun­gen zur ästhe­tischen/iko­nischen Evi­denz darin, zu verste­hen, was damit gesagt ist, dass [[Material|Mate­rial]], mit dem sowohl Bilder als Gegen­stände wie auch inne­re [[Vorstellungsbilder|Vor­stellungs­bilder]] gemeint sind, zum Begriff werden kann. | |||
: | |||
Einen weiteren Versuch, Evi­denz als Bild­haftig­keit zu lesen, unter­nimmt Gott­fried Boehm, der sie mit Sicht­barkeit verbin­det. Aus der Sicht­barkeit, die in einem starken Sinne, nämlich als Einleuch­ten aufge­fasst wird, lässt sich aller­ding noch nicht (wie Boehm es versucht) auf die Kate­gorie der Bilder schließen, denn sicht­bar sind zunächst nicht nur Bilder, sondern vieles mehr. „Wie läßt sich die Struktur der Evi­denz aus der Sphäre der Wahr­nehmung in die des Bildes über­tragen? Die ikoni­sche Darstel­lung und ihre Logik … lassen sich auf die Logik der Wahr­nehmung zurück­beziehen“ (<bib id='Boehm 2008a'></bib>: S. 17). In dieser Formu­lierung Boehms behält Evi­denz die Ambi­valenz zwischen subjek­tiver Anschau­ung und objek­tiver Augen­schein­lich­keit, und es stellt sich zu­nächst die Frage nach deren genau­em Verhält­nis. Boehm entschei­det sich unter Rück­griff auf Husserls Inten­tiona­litäts­begriff dafür, Evi­denz auf ein „zugrun­delie­gendes Orien­tiert­sein“ zurück­zufüh­ren, auf welches sich die Geltung der Evi­denz stütze, er entschei­det sich somit für die subjek­tive Akzen­tuie­rung des Begriffs (<bib id='Boehm 2008a'></bib>: S. 22). Damit wird aber die Spezi­fik einer ikoni­schen/visu­ellen Evi­denz hin­fällig. Denn in der Syn­these von „Sicht und Ansicht“ müsste erstens Zeugen­schaft von etwas als etwas veran­kert werden, wenn der Witz des Evi­denzbe­griffs nicht geop­fert werden soll. Aus der Bild­haftig­keit aller Evi­denz als inne­rer Anschau­ung ist zweitens noch nicht auf die spezi­fische Bild­lich­keit von Bildern zu schließen, die als Gegen­stände evi­dent sein können. Diese Spezi­fik der Bilder bestimmt Boehm mit Hilfe der „Dichte der Mate­riali­tät“ (<bib id='Boehm 2008a'></bib>: S. 30). Qua [[Materialität|Mate­riali­tät]] sowie auf­grund ihres Gemacht­seins „liefern [Bilder] eine Vor­gabe des Erwart­baren und zugleich deren gege­benen­falls evi­dente Erfül­lung“ (ebd.). | |||
==Weitere Begriffs­varian­ten == | |||
Die Weite des Evidenz­begriffs und damit die Vari­ations­breite mög­licher Konzep­tuali­sierun­gen der Bild­lich­keit als inne­rer Anschau­ung im Verhält­nis zu Sprache und Begriff zeigt sich auch daran, dass Evi­denz z.B. als „über­komple­xe Zeichen­fülle“ verstan­den wird, die „jenseits der Mangel­logik des Begriffs“ ange­siedelt sei (<bib id='Pfotenhauer et al. 2005a'></bib>: S. IX, vgl. auch <bib id='Sommer 1987a'></bib>). Abhän­gig ist solch eine Bestim­mung vom jewei­ligen Ver­ständnis, wie Sprache sein soll, jedoch ist ja die Pointe der Evi­denz, dass sich etwas er­schließt, etwas, dem Sinn bzw. Bedeu­tung zukommt. So scheint es eher kontra­intui­tiv, unter Evi­denz eine „Undar­stellbar­keit des Ereig­nisses“ (<bib id='Oehlschläger 2005a'>Öhlschläger 2005a</bib>) zu ver­stehen oder etwas, das sich im „empha­tischen Sehen“ als etwas ereig­net, „weil die Refle­xivi­tät vorüber­gehend suspen­diert ist“ (<bib id='Riedel 2005a'></bib>: S. 196). Auch in einer „Bild­produk­tion des Unbe­wussten“ ist Sinn­haftig­keit mit am Werk (vgl. <bib id='Pfotenhauer et al. 2005a'></bib>). | |||
==Differenz von Evidenz und Wahr­heit / Fall feh­lender Autor­schaft von Bildern == | |||
Im Gegensatz zur Abwesen­heit von sprach­lich verfass­ter Refle­xivi­tät ist Evi­denz als eine perfor­mativ erfahr­bare Eigen­schaft des Augen­scheinlich­werdens von etwas als etwas aufzu­fassen, bei der Sinn bzw. Bedeu­tung mit den mate­rialen Eigen­schaften und dem Phäno­men des Wahrgen­ommenen verschränkt bleibt. Dass Kunst­werke nicht nur etwas evi­dent machen, sondern selbst in ihrer Art, wie sie gemacht sind, evi­dent sind – und der Bereich der [[bildende Kunst|Kunst]] kann hier als para­digma­tisch betrach­tet werden –, verweist auf die Diffe­renz von Evi­denz und Wahr­heit. Evi­denz ist nicht wie Wahr­heit sprach­licher [[Proposition|Aus­sagen]] an Geltungs­forde­rungen gebun­den, sondern vielmehr an in der Wahr­nehmung erleb­te Anschau­ung (vgl. [<bib id='Siegmund 2007a'></bib>). Es sind die Wahr­nehmun­gen von [[künstlerisches Bild und Alltagsbild|unkünst­leri­schen Bildern]] (als äuße­ren Gegen­ständen), für welche diese Beschrei­bung der Evi­denz nicht mehr voll­ständig zutrifft, denn nicht allen Bildern lässt sich Evi­denz unter­stellen. Es gibt Bilder, denen jede Form der Autor­schaft abge­sprochen werden muss (z.B. Bilder, die von Webcams und anderen Geräten erzeugt werden), und es gibt Bilder, die nur noch von Spezia­listen gedeu­tet werden können (z.B. Unter­suchungs­ergeb­nisse in der Medi­zin). Auf solche Bilder trifft die Rede von der „Vor­gabe des Erwart­baren“ und der „gege­benen­falls evi­denten Erfüllung“ (vgl. <bib id='Boehm 2008a'></bib>) dessen, was erwart­bar war, nicht mehr zu. | |||
==Allgemeines Fazit == | |||
Generell lässt sich in Bezug auf Evi­denz von einem „gründen­den Verhält­nis von sinn­licher Anschau­ung zu begriff­licher Deutung sprechen“, womit über Bilder aber noch nichts Spezi­fisches gesagt ist, außer dass (mit Husserl gespro­chen) eine „erfüll­te Inten­tiona­lität in der Wahr­nehmung“ von Bildern ein konkre­ter Fall neben ande­ren ästhe­tischen und nicht­ästhe­tischen Wahr­nehmungs­vollzü­gen ist (vgl. <bib id='Siegmund 2007a'></bib>: S. 191). | |||
{{GlossarSiehe}} | |||
* [[Anschauung]] | |||
* [[bildende Kunst]] | |||
* [[Bildwahrnehmung]] | |||
* [[künstlerisches Bild und Alltagsbild]] | |||
* [[Material]] | |||
* [[Materialität]] | |||
* [[Proposition]] | |||
* [[Vorstellungsbilder]] | |||
<!--Anmerkungen und Literatur wird automatisch eingesetzt --> | <!--Anmerkungen und Literatur wird automatisch eingesetzt --> | ||
<!--Literatur muß dazu mit entsprechender Bezeichnung in der Bibliogryphy-Seite eingetragen sein--> | <!--Literatur muß dazu mit entsprechender Bezeichnung in der Bibliogryphy-Seite eingetragen sein--> | ||
| Zeile 75: | Zeile 59: | ||
{{GlosTab2}} | {{GlosTab2}} | ||
{{GlosTab3}} | {{GlosTab3}} | ||
''Ausgabe 1: 2013'' | |||
{{GlosTab4}} | |||
''Verantwortlich:'' | ''Verantwortlich:'' | ||
* [[Benutzer:Judith Siegmund|Siegmund, Judith ]] | |||
[[Benutzer:Judith Siegmund|Judith | |||
{{GlosTab4}} | |||
''Lektorat:'' | |||
* [[Benutzer:Joerg R.J. Schirra|Schirra, J.R.J.]] | |||
{{GlosTab5}} | |||
<!--den Schluß nicht verändern--> | <!--den Schluß nicht verändern--> | ||
{{ | {{GlosEndB}} | ||
<!--Das war's--> | <!--Das war's--> | ||
Aktuelle Version vom 22. Januar 2024, 13:53 Uhr
Unterpunkt zu: Grundbegriffe der Bildlichkeit
Evidenz im AllgemeinenDie Bestimmung von Evidenz (Offenkundigkeit, unmittelbares Einleuchten, Augenscheinlichkeit, Richtigkeit, auch Wahrheit) im Rahmen eines bildphilosophischen Begriffsverständnisses trifft nur einen Ausschnitt aus dem Gebrauch und der Geschichte des Begriffs. Denn Evidenz im Allgemeinen ist „einerseits dem auffassenden Subjekt, andererseits der objektiven Verbindlichkeit des Aufgefaßten, einerseits dem Urteilserlebnis und dem Akt des Zustimmens („assensus evidens“), andererseits dem Urteilsinhalt zugeordnet worden und weist insofern … eine Ambivalenz auf …“ ([Halbfass 1972a]Halbfass, Wilhelm (1972): Evidenz. In: Gründer, K. & Ritter, J. (Hg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 2. Schwabe Verlag, Basel.
Visuelle/ikonische Evidenz als ein SonderfallWill man angeben, was ikonische Evidenz ist, so ist es erforderlich zu bestimmen, welcher Status der Präsenz der Anschauung gegenüber intellektueller Erkenntnis oder als Ermöglichung dieser zukommt bzw. in welcher anderen Art und Weise beide zusammenhängen. Baumgarten z.B. löst diese Fragen, indem er intellektuelle Erkenntnis und einleuchtende Anschauung in zwei Evidenzbegriffen fasst, die für unterschiedliche Grade von Gewissheit stehen sollen. Er spricht von Evidenz als überzeugender Gewissheit einerseits, d.i. intellektuelle Gewissheit, und von überredender Gewissheit andererseits, d.i. ästhetisch-anschauliche Gewissheit. Beide Weisen der Evidenz befinden sich lt. Baumgarten in einem Spannungsverhältnis. Dieser „terminologischen Spannung im Gebrauch des Wortes Evidenz“, die sich aus dem Verhältnis von Philosophie und Rethorik (aus Letzterer stammt der Begriff der Evidenz ursprünglich) ergebe, „soll ein Raum der Entfaltung gegeben werden“ ([Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld. Das Subjekt kommt im 17. Jahrhundert in einer neuen Weise ins Spiel, wenn ganz besonders auf sein inneres Erleben im Wahrnehmungsprozess geschaut wird. Seither ist Evidenz nicht mehr nur das Offenkundige selbst, sondern sie wird vielmehr auch als subjektiver Bewusstseinszustand aufgefasst, in dem etwas offenkundig ist (vgl. [Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld. Edmund Husserl, auf den sich auch aktuelle Versuche der Bestimmung von Evidenz beziehen (vgl. z.B. [Boehm 2008a]Boehm, Gottfried (2008): Augenmaß. Zur Genese der ikonischen Evidenz. In: Boehm, G. & Mersmann, B. & Spies, Ch. (Hg.), Movens Bild. Zwischen Evidenz und Affekt. Fink, München.
Evidenz und BildhaftigkeitAmbivalenzen wie die eingangs genannten spiegeln sich in Versuchen wider, Evidenz konkret als einen bildtheoretischen Begriff zu fassen. Lessing vertritt die Ansicht, sie sei eine Eigenschaft, die man besonders von Bildern erwarte, und verbindet somit Evidenz mit Bildhaftigkeit schlechthin. Er beansprucht diese allerdings nicht nur für die gemalten, sondern mehr noch für die poetischen Bilder. Das „Material … [wird] zum (ästhetischen) Begriff des Bildes“ ([Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld. Einen weiteren Versuch, Evidenz als Bildhaftigkeit zu lesen, unternimmt Gottfried Boehm, der sie mit Sichtbarkeit verbindet. Aus der Sichtbarkeit, die in einem starken Sinne, nämlich als Einleuchten aufgefasst wird, lässt sich allerding noch nicht (wie Boehm es versucht) auf die Kategorie der Bilder schließen, denn sichtbar sind zunächst nicht nur Bilder, sondern vieles mehr. „Wie läßt sich die Struktur der Evidenz aus der Sphäre der Wahrnehmung in die des Bildes übertragen? Die ikonische Darstellung und ihre Logik … lassen sich auf die Logik der Wahrnehmung zurückbeziehen“ ([Boehm 2008a]Boehm, Gottfried (2008): Augenmaß. Zur Genese der ikonischen Evidenz. In: Boehm, G. & Mersmann, B. & Spies, Ch. (Hg.), Movens Bild. Zwischen Evidenz und Affekt. Fink, München.
Weitere BegriffsvariantenDie Weite des Evidenzbegriffs und damit die Variationsbreite möglicher Konzeptualisierungen der Bildlichkeit als innerer Anschauung im Verhältnis zu Sprache und Begriff zeigt sich auch daran, dass Evidenz z.B. als „überkomplexe Zeichenfülle“ verstanden wird, die „jenseits der Mangellogik des Begriffs“ angesiedelt sei ([Pfotenhauer et al. 2005a]Pfotenhauer, Helmut; Riedel, Wolfgang & Schneider, Sabine (Hg.) (2005): Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Königshausen & Neumann, Würzburg.
Differenz von Evidenz und Wahrheit / Fall fehlender Autorschaft von BildernIm Gegensatz zur Abwesenheit von sprachlich verfasster Reflexivität ist Evidenz als eine performativ erfahrbare Eigenschaft des Augenscheinlichwerdens von etwas als etwas aufzufassen, bei der Sinn bzw. Bedeutung mit den materialen Eigenschaften und dem Phänomen des Wahrgenommenen verschränkt bleibt. Dass Kunstwerke nicht nur etwas evident machen, sondern selbst in ihrer Art, wie sie gemacht sind, evident sind – und der Bereich der Kunst kann hier als paradigmatisch betrachtet werden –, verweist auf die Differenz von Evidenz und Wahrheit. Evidenz ist nicht wie Wahrheit sprachlicher Aussagen an Geltungsforderungen gebunden, sondern vielmehr an in der Wahrnehmung erlebte Anschauung (vgl. [[Siegmund 2007a]Siegmund, Judith (2007): Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation. Transcript, Bielefeld.
Allgemeines FazitGenerell lässt sich in Bezug auf Evidenz von einem „gründenden Verhältnis von sinnlicher Anschauung zu begrifflicher Deutung sprechen“, womit über Bilder aber noch nichts Spezifisches gesagt ist, außer dass (mit Husserl gesprochen) eine „erfüllte Intentionalität in der Wahrnehmung“ von Bildern ein konkreter Fall neben anderen ästhetischen und nichtästhetischen Wahrnehmungsvollzügen ist (vgl. [Siegmund 2007a]Siegmund, Judith (2007): Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation. Transcript, Bielefeld. |
Anmerkungen
Literatur
[Boehm 2008a]Boehm, Gottfried (2008): Augenmaß. Zur Genese der ikonischen Evidenz. In: Boehm, G. & Mersmann, B. & Spies, Ch. (Hg.), Movens Bild. Zwischen Evidenz und Affekt. Fink, München.[Brentano 1930a]Brentano, Franz (1930): Wahrheit und Evidenz. Felix Meiner, Hamburg.[Campe 2006a]Campe, Rüdiger (2006): Epoche der Evidenz. Knoten in einem terminologischen Netzwerk zwischen Descartes und Kant. In: Peters, S. & Schäfer, M.J. (Hg.), Intellektuelle Anschauung. Figurationen von Evidenz zwischen Kunst und Wissen. Transcript, Bielefeld.[Halbfass 1972a]Halbfass, Wilhelm (1972): Evidenz. In: Gründer, K. & Ritter, J. (Hg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 2. Schwabe Verlag, Basel.[Husserl 1993a]Husserl, Edmund (1993): Logische Untersuchungen. Elemente einer phänomenologischen Aufklärung der Erkenntnis. Max Niemeyer, Tübingen.[Locke 1975a]Locke, John (1975): An Essay Concerning Human Understanding. Oxford University Press, Oxford.[Oehlschläger 2005a]Öhlschläger, Claudia (2005): Evidenz und Ereignis. Musils poetische “Momentaufnahmen” im Kontext der Moderne. In: Pfotenhauer, H.; Riedel, W. & Schneider, S. (Hg.), Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Könighshausen & Neumann, Würzburg.[Pfotenhauer et al. 2005a]Pfotenhauer, Helmut; Riedel, Wolfgang & Schneider, Sabine (Hg.) (2005): Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Königshausen & Neumann, Würzburg.[Riedel 2005a]Riedel, W. (2005): Endogene Bilder. Anthropologie und Poetik bei Gottfried Benn. In: Pfotenhauer, H.; Riedel, W. & Schneider, S. (Hg.), Poetik der Evidenz. Die Herausforderung der Bilder in der Literatur um 1900. Königshausen & Neumann, Würzburg.[Siegmund 2007a]Siegmund, Judith (2007): Die Evidenz der Kunst. Künstlerisches Handeln als ästhetische Kommunikation. Transcript, Bielefeld.[Sommer 1987a]Sommer, M. (1987): Evidenz im Augenblick. Eine Phänomenologie der reinen Empfindung. Suhrkamp, Frankfurt/M. Ausgabe 1: 2013 Verantwortlich: Lektorat: Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra, Judith Siegmund und Marcel Lemmes — (Hinweis) Zitierhinweis: |