Exkurs:Verifikationsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Joerg R.J. Schirra (Diskussion | Beiträge)
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Die Wahrheit einer [[Proposition]] kann nur rela&shy;tiv zu dem gemein&shy;ten [[Kontext]] ange&shy;geben werden. Bei einer ''singu&shy;lären konkre&shy;ten'' Propo&shy;sition<ref>Vgl. [[Exkurs:Arten von Propositionen|Ex&shy;kurs: Ar&shy;ten von Pro&shy;po&shy;si&shy;ti&shy;o&shy;nen]].</ref> ergibt sich Wahrheit (und Falsch&shy;heit) aus dem Verhält&shy;nis zwischen dem behaup&shy;teten Sachver&shy;halt und den Tatsa&shy;chen in dem gemein&shy;ten Kontext. Dabei muss unter&shy;schieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaup&shy;teten Sachver&shy;halts in dem Kontext ''empi&shy;risch'' zu über&shy;prüfen, oder ob direk&shy;ter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein ''logi&shy;scher'' Abgleich mit dem Vorwis&shy;sen gelingt.<ref>Vgl. auch [http://de.wikipedia.org/wiki/Verifikation Wi&shy;ki&shy;pe&shy;dia: Ve&shy;ri&shy;fi&shy;ka&shy;ti&shy;on], so&shy;wie [http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_%28Logik%29 Wi&shy;ki&shy;pe&shy;dia: Be&shy;weis (Lo&shy;gik)].</ref>


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Die Wahrheit einer [[Proposition]] kann nur relativ zu dem gemeinten [[Kontext]] angegeben werden. Bei einer ''singulären konkreten'' Proposition ergibt sich Wahrheit (und Falschheit) aus dem Verhältnis zwischen dem behauptetem Sachverhalt und den Tatsachen in dem gemeinten Kontext. Dabei muß unterschieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaupteten Sachverhalts in dem Kontext empirisch zu überprüfen, oder ob direkter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein logischer Abgleich mit dem Vorwissen gelingt.<ref>Vgl. auch [http://de.wikipedia.org/wiki/Verifikation Wikipedia:Verifikation].</ref>


==Verifikationsverfahren für singu&shy;läre kon&shy;krete Propo&shy;siti&shy;onen ==
*Das allgemeine ''empirische'' Veri&shy;fika&shy;tionsver&shy;fahren für singu&shy;läre konkre&shy;te Propo&shy;siti&shy;onen besteht darin, zunächst den durch die [[Kontextbildung|Kontext&shy;bildung]] ange&shy;gebe&shy;nen Kontext aufzu&shy;suchen, dort die durch die [[Nomination|Nomi&shy;natio&shy;nen]] iden&shy;tifi&shy;zierten Gegen&shy;stände zu finden und schließlich die durch die [[Prädikation|Prädi&shy;kation]] ins Spiel gebrach&shy;te Unter&shy;scheidungs&shy;praxis auf jene Gegen&shy;stände anzu&shy;wenden. Der Wahrheits&shy;begriff ist damit ''korres&shy;pondenz&shy;theore&shy;tisch'' gefasst.


=====Verifikationsverfahren für singuläre konkrete Propositionen =====
:*Ein Sonderfall tritt bei Loka&shy;tionsan&shy;gaben ein: Wird durch die Prädi&shy;kation ein Gegen&shy;stand ''loka&shy;lisiert'', dann sucht man gemein&shy;hin nicht zunächst den Gegen&shy;stand und prüft dann, ob er sich am prädi&shy;zierten Ort befin&shy;det. Vielmehr sucht man zunächst den ange&shy;gebenen Ort auf und prüft sodann, ob sich der gemein&shy;te konkre&shy;te Gegen&shy;stand dort befin&shy;det. Diese ''Veri&shy;fika&shy;tionsum&shy;kehr'' hängt mit der Bedeu&shy;tung der Rauman&shy;gaben für die [[Kontextbildung|Kontext&shy;bildung]] zusam&shy;men (vgl. <bib id='Tugendhat 1976a'>Tugend&shy;hat 1976a</bib>: V. 26, insbes. S. 463-469).<ref>Ge&shy;nau&shy;er: Da kon&shy;kre&shy;te Pro&shy;po&shy;si&shy;ti&shy;o&shy;nen da&shy;durch be&shy;stimmt sind, dass man sich mit ih&shy;nen auf'' raum&shy;zeit&shy;lich ver&shy;or&shy;te&shy;te'' Ge&shy;gen&shy;stän&shy;de be&shy;zieht, tritt die Ve&shy;ri&shy;fi&shy;ka&shy;ti&shy;ons&shy;um&shy;kehr ge&shy;ra&shy;de bei der Zu&shy;schrei&shy;bung der für die&shy;se Art von Ge&shy;gen&shy;stän&shy;den cha&shy;rak&shy;te&shy;ris&shy;ti&shy;schen Ei&shy;gen&shy;schaft auf.</ref>   
*Das allgemeine ''empirisches'' Verifikationsverfahren für singuläre konkrete Propositionen besteht darin, zunächst den durch die [[Kontextbildung]] angegebenen Kontext aufzusuchen, dort die durch die [[Nomination]]en identifizierten Gegenstände zu finden und schließlich die durch die [[Prädikation]] ins Spiel gebrachte Unterscheidungspraxis auf jene Gegenstände anzuwenden. Der Wahrheitsbegriff ist damit ''korrespondenztheoretisch'' gefaßt.


:*Ein Sonderfall tritt bei Lokationsangaben ein: wird durch die Prädikation ein Gegenstand ''lokalisiert'', dann sucht man gemeinhin nicht zunächst den Gegenstand und prüft dann, ob er sich am prädizierten Ort befindet; vielmehr sucht man den angegebenen Ort auf und prüft, ob sich der gemeinte konkrete Gegenstand dort befindet. Diese ''Verifikationsumkehr'' hängt mit der Bedeutung der Raumangaben für die [[Kontextbildung]] zusammen (vgl. <bib id='Tugendhat 1976a'></bib>: V. ??).<ref>Genauer: Da konkrete Propositionen dadurch bestimmt sind, daß man sich mit ihnen auf'' raumzeitlich verortete'' Gegenstände bezieht, tritt die Verifikationsumkehr gerade bei der Zuschreibung der für diese Art von Gegenständen charakteristischen Eigenschaft auf.</ref>   
*Ein allgemeines ''logisches'' Veri&shy;fika&shy;tionsver&shy;fahren kann für die singu&shy;lären konkre&shy;ten Propo&shy;sitio&shy;nen zum Zuge kommen, wenn der Zielkon&shy;text nicht zur aktu&shy;ellen Verhal&shy;tensi&shy;tuation, in der allein das empi&shy;rische Veri&shy;fika&shy;tionsver&shy;fahren wirksam wäre, gemacht werden kann: Hierbei wird allein durch logi&shy;sches Schließen die Verträg&shy;lichkeit der Propo&shy;sition mit dem Wissen über jenen [[Kontext]] getestet (vgl. hierzu [[Prädikation#Begriffe, begriffliche Argu&shy;mente und logi&shy;sches Schließen|Prädi&shy;kation: Begrif&shy;fe, begriff&shy;liche Argu&shy;mente und logi&shy;sches Schließen]]). Hier liegt daher ein ''kohä&shy;renzthe&shy;oreti&shy;scher'' Wahrheits&shy;begriff zugrun&shy;de.


*Ein allgemeines ''logisches'' Verifikationsverfahren kann für die singulären konkreten Propositionen zum Zug kommen, wenn der Zielkontext nicht zur aktuellen Verhaltensituation, in der allein das empirische Verifikationsverfahren wirksam wäre, gemacht werden kann: Hierbei wird allein durch logisches Schließen die Verträglichkeit der Proposition mit dem Wissen über jenen Kontext getestet (vgl. hierzu [[Prädikation#Begriffe, begriffliche Argumente und logisches Schließen]]). Hier liegt daher ein ''kohärenztheoretischer'' Wahrheitsbegriff zugunde.


==Verifikationsverfahren für andere Arten von Pro&shy;posi&shy;tionen ==


=====Verifikationsverfahren für andere Arten von Propositionen =====
Bei den anderen Typen von Propo&shy;sitio&shy;nen wird Wahrheit auf verschie&shy;dene Weisen auf die Basis&shy;form der singu&shy;lären konkre&shy;ten Propo&shy;sitio&shy;nen zurück bezo&shy;gen:<ref>Da be&shy;griff&shy;li&shy;che “Pro&shy;po&shy;si&shy;ti&shy;o&shy;nen” ei&shy;nen stark ten&shy;ta&shy;tiv-nor&shy;ma&shy;ti&shy;ven An&shy;teil haben, stellt sich bei ih&shy;nen nicht die Fra&shy;ge nach der Wahr&shy;heit, son&shy;dern nach ih&shy;rer ''Sinn&shy;haf&shy;tig&shy;keit''; vgl. <bib id='Ros 1999a'></bib></ref>


Bei den anderen Typen von Propositionen wird Wahrheit auf verschiedene Weisen auf die Basisform der singulären konkreten Propositionen zurück bezogen:<ref>Da begriffliche "Propositionen" einen stark tentativ-normativen Anteil haben, stellt sich bei ihnen nicht die Frage nach der Wahrheit, sondern nach ihrer Sinnhaftigkeit; vgl. <bib id='Ros 1999a'></bib></ref>
*Das allgemeine Verifikations&shy;verfah&shy;ren für ''gene&shy;relle konkre&shy;te'' Propo&shy;siti&shy;onen (bzw. ''exten&shy;sional-abstrak&shy;te'' P.) besteht darin, die unter der Quanti&shy;fika&shy;tion zusam&shy;menge&shy;fassten Einzel&shy;fälle gemäß der entspre&shy;chenden Veri&shy;fika&shy;tionsver&shy;fahren für singu&shy;läre konkre&shy;te Propo&shy;siti&shy;onen zu über&shy;prüfen. Da es sich um eine endli&shy;che Menge handelt, termi&shy;niert der Entschei&shy;dungsal&shy;gorith&shy;mus, sobald bei Allquan&shy;tifi&shy;kation ein Gegen&shy;beispiel oder bei Exis&shy;tenzquan&shy;tifi&shy;kation ein Beispiel gefun&shy;den wird, oder wenn alle Möglich&shy;keiten über&shy;prüft sind. Da dieses Veri&shy;fika&shy;tionsver&shy;fahren auf dem für singu&shy;läre konkre&shy;te Propo&shy;siti&shy;onen beruht, erge&shy;ben sich ana&shy;log logi&shy;sche und empi&shy;rische Vari&shy;anten.


*Das allgemeine Verifikationsverfahren für ''generelle konkrete'' Propositionen (bzw. ''extensional-abstrakte'' P.) besteht darin, die unter der Quantifikation zusammengefaßten Einzelfälle gemäß der entsprechenden Verifikationsverfahren für singuläre konkrete Propositionen zu überprüfen. Da es sich um eine endliche Menge handelt, terminiert der Entscheidungsalgorithmus, sobald bei Allquantifikation ein Gegenbeispiel oder bei Existenzquantifikation ein Beispiel gefunden wird, oder wenn alle Möglichkeiten überprüft sind. Da dieses Verifikationsverfahren auf dem für singuläre konkrete Propositionen beruht, ergeben sich analog logische und empirische Varianten.
* Die Verifikationsverfahren für ''inten&shy;sional-abstrak&shy;te'' Propo&shy;siti&shy;onen müssen darauf gerich&shy;tet sein zu über&shy;prüfen, ob eine prinzi&shy;piell auf unend&shy;lich viele Einzel&shy;fälle anwend&shy;bare ''Regel'' gilt. Die Wahrheit hängt also nur indi&shy;rekt von bestimm&shy;ten Kontex&shy;ten ab. Da eine Über&shy;prüfung aller Einzel&shy;fälle nicht möglich ist, richtet sich die Veri&shy;fika&shy;tion in diesen Fällen norma&shy;lerwei&shy;se an der Korrekt&shy;heit des Konstruk&shy;tionsver&shy;fahrens für solche Regeln aus. Dabei spielen insbe&shy;sonde&shy;re die logi&shy;schen Zusam&shy;menhän&shy;ge zwischen den betei&shy;ligten Begrif&shy;fen eine entschei&shy;dende Rolle. <ref>In&shy;so&shy;fern mit die&shy;sen Re&shy;geln ei&shy;ner&shy;seits ar&shy;ti&shy;ku&shy;liert wer&shy;den kann, dass ein Sach&shy;ver&shy;halt in al&shy;len Kon&shy;tex&shy;ten gilt, oder an&shy;de&shy;rer&shy;seits, dass ein Sach&shy;ver&shy;halt we&shy;nig&shy;stens in ei&shy;ni&shy;gen Kon&shy;tex&shy;ten gilt, kön&shy;nen die ale&shy;thi&shy;schen Mo&shy;dal&shy;lo&shy;gi&shy;ken ein&shy;ge&shy;setzt wer&shy;den.</ref>
 
* Die Verifikationsverfahren für ''intensional-abstrakte'' Propositionen müssen darauf gerichtet sein zu überprüfen, ob eine prinzipiell auf unendlich viele Einzelfälle anwendbare ''Regel'' gilt. Die Wahrheit hängt also nur indirekt von bestimmten Kontexten ab. Da eine Überprüfung aller Einzelfälle nicht möglich ist, richtet sich die Verifikation in diesen Fällen normalerweise an der Korrektheit des Konstruktionsverfahren für solche Regeln aus. Dabei spielen insbesondere die logischen Zusammenhänge zwischen den beteiligten Begriffen eine entscheidende Rolle. <ref>Insofern mit diesen Regeln einerseits artikuliert werden kann, daß ein Sachverhalt in allen Kontexten gilt, oder andererseits, daß ein Sachverhalt wenigstens in einigen Kontexten gilt, können die alethischen Modallogiken eingesetzt werden.</ref>




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Aktuelle Version vom 22. Januar 2024, 13:59 Uhr

Exkurs zu: Modalität, Proposition


Die Wahrheit einer Proposition kann nur rela­tiv zu dem gemein­ten Kontext ange­geben werden. Bei einer singu­lären konkre­ten Propo­sition[1] ergibt sich Wahrheit (und Falsch­heit) aus dem Verhält­nis zwischen dem behaup­teten Sachver­halt und den Tatsa­chen in dem gemein­ten Kontext. Dabei muss unter­schieden werden, ob es möglich ist, die Geltung des behaup­teten Sachver­halts in dem Kontext empi­risch zu über­prüfen, oder ob direk­ter Zugang zu dem Kontext nicht möglich ist und daher nur ein logi­scher Abgleich mit dem Vorwis­sen gelingt.[2]


Verifikationsverfahren für singu­läre kon­krete Propo­siti­onen

  • Das allgemeine empirische Veri­fika­tionsver­fahren für singu­läre konkre­te Propo­siti­onen besteht darin, zunächst den durch die Kontext­bildung ange­gebe­nen Kontext aufzu­suchen, dort die durch die Nomi­natio­nen iden­tifi­zierten Gegen­stände zu finden und schließlich die durch die Prädi­kation ins Spiel gebrach­te Unter­scheidungs­praxis auf jene Gegen­stände anzu­wenden. Der Wahrheits­begriff ist damit korres­pondenz­theore­tisch gefasst.
  • Ein Sonderfall tritt bei Loka­tionsan­gaben ein: Wird durch die Prädi­kation ein Gegen­stand loka­lisiert, dann sucht man gemein­hin nicht zunächst den Gegen­stand und prüft dann, ob er sich am prädi­zierten Ort befin­det. Vielmehr sucht man zunächst den ange­gebenen Ort auf und prüft sodann, ob sich der gemein­te konkre­te Gegen­stand dort befin­det. Diese Veri­fika­tionsum­kehr hängt mit der Bedeu­tung der Rauman­gaben für die Kontext­bildung zusam­men (vgl. [Tugendhat 1976a]Tugendhat, Ernst (1976): Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie. Suhrkamp, Frankfurt/M.
    : V. 26, insbes. S. 463-469).[3]
  • Ein allgemeines logisches Veri­fika­tionsver­fahren kann für die singu­lären konkre­ten Propo­sitio­nen zum Zuge kommen, wenn der Zielkon­text nicht zur aktu­ellen Verhal­tensi­tuation, in der allein das empi­rische Veri­fika­tionsver­fahren wirksam wäre, gemacht werden kann: Hierbei wird allein durch logi­sches Schließen die Verträg­lichkeit der Propo­sition mit dem Wissen über jenen Kontext getestet (vgl. hierzu Prädi­kation: Begrif­fe, begriff­liche Argu­mente und logi­sches Schließen). Hier liegt daher ein kohä­renzthe­oreti­scher Wahrheits­begriff zugrun­de.


Verifikationsverfahren für andere Arten von Pro­posi­tionen

Bei den anderen Typen von Propo­sitio­nen wird Wahrheit auf verschie­dene Weisen auf die Basis­form der singu­lären konkre­ten Propo­sitio­nen zurück bezo­gen:[4]

  • Das allgemeine Verifikations­verfah­ren für gene­relle konkre­te Propo­siti­onen (bzw. exten­sional-abstrak­te P.) besteht darin, die unter der Quanti­fika­tion zusam­menge­fassten Einzel­fälle gemäß der entspre­chenden Veri­fika­tionsver­fahren für singu­läre konkre­te Propo­siti­onen zu über­prüfen. Da es sich um eine endli­che Menge handelt, termi­niert der Entschei­dungsal­gorith­mus, sobald bei Allquan­tifi­kation ein Gegen­beispiel oder bei Exis­tenzquan­tifi­kation ein Beispiel gefun­den wird, oder wenn alle Möglich­keiten über­prüft sind. Da dieses Veri­fika­tionsver­fahren auf dem für singu­läre konkre­te Propo­siti­onen beruht, erge­ben sich ana­log logi­sche und empi­rische Vari­anten.
  • Die Verifikationsverfahren für inten­sional-abstrak­te Propo­siti­onen müssen darauf gerich­tet sein zu über­prüfen, ob eine prinzi­piell auf unend­lich viele Einzel­fälle anwend­bare Regel gilt. Die Wahrheit hängt also nur indi­rekt von bestimm­ten Kontex­ten ab. Da eine Über­prüfung aller Einzel­fälle nicht möglich ist, richtet sich die Veri­fika­tion in diesen Fällen norma­lerwei­se an der Korrekt­heit des Konstruk­tionsver­fahrens für solche Regeln aus. Dabei spielen insbe­sonde­re die logi­schen Zusam­menhän­ge zwischen den betei­ligten Begrif­fen eine entschei­dende Rolle. [5]


Anmerkungen
  1. ↑ Vgl. Ex­kurs: Ar­ten von Pro­po­si­ti­o­nen.
  2. ↑ Vgl. auch Wi­ki­pe­dia: Ve­ri­fi­ka­ti­on, so­wie Wi­ki­pe­dia: Be­weis (Lo­gik).
  3. ↑ Ge­nau­er: Da kon­kre­te Pro­po­si­ti­o­nen da­durch be­stimmt sind, dass man sich mit ih­nen auf raum­zeit­lich ver­or­te­te Ge­gen­stän­de be­zieht, tritt die Ve­ri­fi­ka­ti­ons­um­kehr ge­ra­de bei der Zu­schrei­bung der für die­se Art von Ge­gen­stän­den cha­rak­te­ris­ti­schen Ei­gen­schaft auf.
  4. ↑ Da be­griff­li­che “Pro­po­si­ti­o­nen” ei­nen stark ten­ta­tiv-nor­ma­ti­ven An­teil haben, stellt sich bei ih­nen nicht die Fra­ge nach der Wahr­heit, son­dern nach ih­rer Sinn­haf­tig­keit; vgl. [Ros 1999a]Ros, Arno (1999): Was ist Philosophie?. In: Raatzsch, R. (Hg.), Philo­sophie­ren über Philo­sophie. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig.
  5. ↑ In­so­fern mit die­sen Re­geln ei­ner­seits ar­ti­ku­liert wer­den kann, dass ein Sach­ver­halt in al­len Kon­tex­ten gilt, oder an­de­rer­seits, dass ein Sach­ver­halt we­nig­stens in ei­ni­gen Kon­tex­ten gilt, kön­nen die ale­thi­schen Mo­dal­lo­gi­ken ein­ge­setzt wer­den.
Literatur
[Ros 1999a]Ros, Arno (1999): Was ist Philosophie?. In: Raatzsch, R. (Hg.), Philo­sophie­ren über Philo­sophie. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig.[Tugendhat 1976a]Tugendhat, Ernst (1976): Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie. Suhrkamp, Frankfurt/M.

Ausgabe 1: 2013

Verantwortlich:

Seitenbearbeitungen durch: Joerg R.J. Schirra und Marcel Lemmes — (Hinweis)

Zitierhinweis:

Schirra, Jörg R.J. (2013). Verifikationsverfahren (Exkurs). (Ausg. 1). In: Schirra, J.R.J.; Halawa, M. & Liebsch, D. (Hg.), Glossar der Bildphilosophie. (2012-2026). [bildglossar.org/index.php?title=Exkurs:Verifikationsverfahren].